Bedingungen und Konditionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vereinbarungen zwischen der Kansoft GmbH (nachfolgend „Kansoft“ genannt, mit Sitz am Oberen Graben 26 CH-9000 St. Gallen Schweiz, vertreten durch den Geschäftsführer) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ genannt), zusammenfassend als „Parteien“ bezeichnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Allgemein Bestimmungen

Ausschließlichkeit der Begriffe

Kansoft bietet dem Kunden alle Dienstleistungen ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen an. Der Einführung abweichender Bedingungen durch den Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Kansoft.

Serviceangebote

Kansoft bietet dem Kunden verschiedene Dienstleistungen an, die projektbezogene Aufgaben wie die Entwicklung der technischen Architektur, das Design der Benutzeroberfläche, die Softwareentwicklung und die Unterstützung des Projektmanagements umfassen.

Ersetzende Bestimmungen

Etwaige Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Serviceangeboten von Kansoft werden durch individuell vereinbarte vertragliche Bestimmungen außer Kraft gesetzt.

Anwendbarer Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und sonstigen institutionellen Kunden.

Künftige Transaktionen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Folgegeschäfte mit dem Kunden, die sich aus einer laufenden Geschäftsbeziehung ergeben.

Angebot und Vertragsabschluss

Prozess der Vertragsbildung

Verträge werden in der Regel durch ein von Kansoft erstelltes Angebot formalisiert, in dem die Leistungsspezifikationen und -bedingungen dargelegt werden, gefolgt von der Annahme durch den Kunden. Alternativ können Vertragsvereinbarungen auch durch andere dokumentierte Mittel erstellt werden.

Festlegung des Leistungsumfangs

Die Einzelheiten und der Umfang der Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Bedingungen werden durch das Angebot von Kansoft und die zugehörige Dokumentation definiert, die auch Online-Materialien enthalten kann, die über bereitgestellte Links oder URLs zugänglich sind.

Erbringung von Dienstleistungen von Kansoft

Normen für die Erbringung von Dienstleistungen

Kansoft verpflichtet sich, vertragliche Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt zu erbringen und strebt dabei Spitzenleistungen an, garantiert jedoch keine bestimmten Ergebnisse, sofern nicht anders vereinbart.

Qualifizierter Personaleinsatz

Kansoft beauftragt qualifizierte Fachleute mit der Erbringung von Dienstleistungen, um Fachwissen und einschlägige Erfahrung sicherzustellen. Der Austausch von Personal erfolgt in begründeten Fällen oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

Vom Kunden geforderte Personalanpassungen

Anträge des Auftraggebers auf personelle Veränderungen werden auf der Grundlage stichhaltiger Gründe beurteilt.

Kansoft operative Behörde

Kansoft ist für das Personalmanagement zuständig, das die Ressourcenzuweisung und organisatorische Aspekte umfasst, um die Effizienz der Dienstleistungen zu gewährleisten.

Verantwortlichkeiten des Kunden für die Zusammenarbeit

Überwachung der Projektorganisation

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Projektorganisation und -planung und stellt sicher, dass der Projektmanager die fach- und termingerechte Ausführung überwacht.

Rechtzeitige Zusammenarbeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, einschließlich der rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen und Ressourcen.

Bereitstellung des Systemzugangs

Der Auftraggeber muss den Zugang zu den für das Projekt erforderlichen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen ermöglichen.

Einhaltung der materiellen Vorschriften und NutzungsrechteEinhaltung der materiellen Vorschriften und Nutzungsrechte

Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien müssen den gesetzlichen Normen entsprechen, und der Kunde räumt Kansoft die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Hemmnisse für Leistung, Verzug, höhere Gewalt

  • Kansoft gerät nur dann in Verzug, wenn es Verzögerungen über die vereinbarten festen Fertigstellungstermine hinaus zu vertreten hat. Kansoft haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt oder für Verzögerungen, die durch Handlungen des Auftraggebers verursacht werden. Dauern solche Hindernisse länger als drei Monate an, können beide Parteien den Vertrag kündigen, ohne dass sich daraus Schadensersatzansprüche gegen Kansoft ergeben.
  • Ansprüche aus Verzug setzen voraus, dass der Kunde Kansoft eine angemessene Nachfrist setzt.

Haftung/ Schäden

1.Kansoft haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für:

  • Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Unter der Annahme einer Garantie für die vereinbarte Qualität.
  • Betrügerische Absicht.
  • Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz.

2.Kansoft haftet für Schäden aus der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt auf den vorhersehbaren und typischen Schaden bis zur Höhe der vertraglichen Nettovergütung.

(3) Diese Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auf Mitarbeiter von Kansoft, Vertreter oder andere Dritte, die von Kansoft rechtmäßig zur Erfüllung des Vertrags eingesetzt werden.

(4) Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Kansoft verjähren spätestens nach drei Jahren, beginnend mit der Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

Pflege von Vertraulichkeit

  • Kansoft und der Kunde behandeln alle zwischen ihnen ausgetauschten Informationen und Dokumente als vertraulich. Dies gilt auch für mündliche Mitteilungen und Informationen aus gemeinsamen Sitzungen, Diskussionen oder Präsentationen.
  • Vertrauliche Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke als die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet werden.
  • Beide Parteien müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und Beauftragten zur Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen verpflichtet sind.
  • Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für zwei Jahre nach Beendigung des Vertrages und für Geschäftsgeheimnisse auf unbestimmte Zeit.

Daten Schutz

Beide Parteien müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Wenn Kansoft personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, handelt es als Auftragsverarbeiter und schließt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen ab.

Rechte der verwenden.

Kansoft gewährt dem Kunden Rechte an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen:

  • Ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Rechte für individuell geschaffene Arbeitsergebnisse.
  • Es entsteht ein einfaches Nutzungsrecht für andere Arbeiten, das auf den Vertragszweck beschränkt ist.
  • Einhaltung der Lizenzbedingungen für Open-Source-Software (OSS).
  • Übergabe des Quellcodes an den Kunden.
  • Das Recht des Kunden, die Software für eigene Zwecke weiterzuentwickeln und zu bearbeiten, unter bestimmten Bedingungen.

Einsteigen berühren.

Two businessmen shaking hands in an office to finalize a deal, while a colleague smiles and looks on.
 
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